
Bevor Sie in Ihren Urlaub nach Kroatien starten, sollten Sie sich über die Einreisebestimmungen für Kroatien informieren um an der Grenze keine böse Überraschung zu erleben.
Die meisten Touristen reisen mit dem PKW nach Kroatien. Die kroatische Regierung hat in letzter Zeit viel Geld in den Ausbau der Straßennetze investiert. Wir haben so gut es geht das Wichtigste für Sie hier zusammengetragen, raten Ihnen aber doch sich auf offizielle Seiten zu verlassen.
Reisedokumente
Es gibt unterschiedliche Einreisebestimmungen für EU Bürger (Deutsche, Italiener, Österreicher usw.) und Nicht EU Bürger (Schweizer, Russen usw.) bzw. Bürger aus Drittländern nach Kroatien. Wir begrenzen uns auf die Bestimmungen für EU-Bürger.
Als erstes sollten Sie gleich bei ihrer Buchung Ihre Ausweise prüfen. Diese müssen für die Dauer ihres geplanten Aufenthalts gültig sein.
Seit dem 01.07.2013 ist Kroatien Mitglied der EU. Also entsprechen alle Bestimmungen denen der der Europäischen Union. Bitte schauen Sie auch hier auf den Seiten des Auswärtigen Amtes nach.


Achtung
- Die Ausweisdokumente müssen für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein!
- Bereits vorhandener Eintrag im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Alle Kinder benötigen ein eigenes Reise- bzw. Ausweisdokument!
- EU-Bürger (Geschäftsreisende und Touristen) dürfen sich ohne Visum bis zu 90 Tage pro Halbjahr im Land aufhalten. Wenn Sie beabsichtigen länger als 3 Monate in Kroatien zu bleiben, müssen Sie vorher bei der Auslandsvertretung von Kroatien ein Visum beantragen.
- Alleinreisende Minderjährige, die nicht in Begleitung der Eltern/Sorgeberechtigten reisen, sollten eine Einverständniserklärung / Reisevollmacht der Eltern / Sorgeberechtigten mit sich führen.
- Fahrzeugdokumente: Fahrzeugführer benötigen einen Führerschein (alle Muster der deutschen Führerscheine, d.h. der alte graue, der rosafarbene und der im Scheckkartenformat ausgestellte, werden anerkannt), den Fahrzeugschein und die Grüne Versicherungskarte (Achtung: Die Versicherungskarten sind nur ca. 3 Jahre lang gültig – bitte rechtzeitig prüfen!)
Anmerkungen
Auch wenn für die Einreise nach Kroatien Kinderausweise und Kinderreisepässe nicht mit einem Lichtbild versehen sein müssen, empfiehlt das Auswärtige Amt, aufgrund der gemachten Erfahrungen, nur Kinderausweise und Kinderreisepässe mit Lichtbild zu verwenden.
Ausweispapiere vergessen? Was tun?
In diesem Fall müssen Sie zurück nach Deutschland fahren und sich bei der Bundespolizei einen Passersatz ausstellen lassen.
Sie können nicht einreisen. Keine Ausnahmeregelungen oder sonstiges möglich.
Nach dem EU-Beitritt Kroatiens am 1. Juli 2013 werden die Grenzkontrollen an den Grenzen zu Italien, Slowenien und Ungarn nicht automatisch wegfallen, Kroatien will aber jetzt schon beginnen, die Kriterien für den Schengen-Beitritt zu erfüllen. Kroatien bildet nach dem Beitritt die EU-Außengrenze. Wie das kroatische Innenministerium der APA mitteilte, werde derzeit mit Slowenien und Ungarn über Bedingungen für gemeinsame Grenzkontrollen verhandelt, um vor allem in der Tourismussaison ein schnelles Vorankommen an den Grenzen zu ermöglichen.

Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
