Mit EU-Beitritt Kroatiens dürfen Sie Lebens- und Genussmittel für Ihren persönlichenBedarf abgabenfrei mitbringen.

Es gilt der freie Warenverkehr. Auch an den Grenzen gibt es keine Kontrollen mehr. Personen- sowie kraftfahrtrechtliche Kontrollen werden jedoch weiterhin durchgeführt.

Dies gilt allerdings nicht für alle Erzeugnisse! Welche und wie viel Waren Sie pro Person zollfrei einführen dürfen und wie hoch die Freimengen sind, finden Sie hier. Hier wird deutlich zwischen privat und gewerblich unterschieden.

Freimengen innerhalb der EU pro Person (ab 18):

Die Mengen beziehen sich auf entweder – oder in den jeweiligen Spalten. (Alkohol, Tabakwaren, Kaffee)
z.B. bei Tabakwaren auf entweder 800 Stk. Zigaretten oder 400 Stk. Zigarillos oder 200 Stk. Zigarren oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.

Wir haben uns hier wieder auf die Regelungen innerhalb der EU beschränkt. Sollten Sie durch Kroatien durchreisen oder gewerblich unterwegs sein gelten andere Regeln, Machen Sie sich in diesem Fall gesondert schlau.

Schecks und Bargeld bis maximal 10.000 € pro Person darf ohne Anmeldung eingeführt werden. Höhere Beträge müssen angemeldet werden.

Reisemitbringsel und Geschenke sind abgabenfrei, wenn sie zu den Bedingungen des Binnenmarktes erworben wurden und aus dem zoll-  und steuerrechtlichen freien Verkehr der EU stammen.

Das heißt, wenn Sie die Waren in einem ganz normalen Geschäft und nicht in einem Duty-Free-Geschäft kaufen. Als Nachweis genügt der Kaufbeleg.

Waren, die Sie zu gewerblichen Zwecken mitbringen, müssen vor der Einfuhr nach Deutschland beim zuständigen Hauptzollamt angemeldet und versteuert werden. Wenn Sie also die oben genannten Richtmengen überschreiten, ist eine rein private Verwendung zweifelhaft.

Einfuhrverbote gelten für Drogen und andere illegale Waren. Für Waren wie z.B. Waffen brauchen Sie eine Genehmigung, diese unterliegen bestimmten Einfuhrbeschränkungen.

Weiter Informationen finden Sie hier. Zur Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Zolls. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.